Mit dem Steuerentlastungsgesetz und dem 9-Euro-Ticket sollen Bürger, die besonders durch preissteigende Energiekosten leiden, entlastet werden. Die Maßnahmen setzten Arbeitgeber durch die Lohnsteuerabrechnung um. Konkret sind folgende Maßnahmen beschlossen worden.

1. Energiepreispauschale

Aktiv tätige Erwerbspersonen haben einen Anspruch auf eine einmalige steuerpflichtigen Zahlung von 300 Euro, wenn sie am 1. September 2022 in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis stehen. Arbeitnehmer erhalten die Pauschale mit der Lohnabrechnung für den Monat September 2022. Für Arbeitgeber, die
eine monatliche Lohnsteueranmeldung abgeben, erfolgt die Verrechnung der Energiepreispauschale mit der Lohnsteueranmeldung für den Monat August 2022. Weitere Erläuterungen der Finanzverwaltung zur Umsetzung der Energiepreispauschale sollen demnächst veröffentlicht werden. 

2. Kinderbonus

Das Kindergeld erhöht sich um einen Einmalbetrag von 100 Euro. Der Anspruch besteht, wenn für das Kind im Juli 2022 Kindergeld bezogen wird.

3. Rückwirkende Maßnahmen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 gelten nun folgende Beträge

  • 1.200 Euro für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • 10.347 Euro Grundfreibetrag für 2022
  • 38 Cent/km Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer.

4. 9-Euro-Ticket und Zuschüsse des Arbeitsgebers

Im Rahmen der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz darf der Zuschuss des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers einschließlich Umsatzsteuer für die entsprechenden Fahrberechtigungen nicht übersteigen. Das Bundesministerium der Finanzen hat klargestellt, dass während der Gültigkeit des sogenannten 9-Euro-Tickets hierbei auf eine jährliche Betrachtung abgestellt werden kann (BMF-Schreiben vom 30. Mai 2022). 

Wichtig: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Zuschuss monatsweise zu zahlen. Arbeit­geber, die im Jahr 2022 bereits eine vollständige Kostenerstattung gegenüber dem Arbeitnehmer für ein Jahresticket vorgenommen haben, müssen den Zuschuss (sofern arbeitsrechtlich möglich) anteilig zurück­fordern oder den tatsächlichen Aufwendungen übersteigenden Betrag steuerpflichtig behandeln.

Neben den oben genannten Maßnahmen können durch das sogenannte Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten weitere Entlastungen dazukommen.

  • Die Entwicklung eines Direktzahlungssystems für Klimageld an Bürger über die Steuer-ID.
  • Die Einführung eines 90-Tage-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr.

Kathrin Reichert
Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin
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