Neue Pflichtangaben in Arbeitsverträgen

Noch ist es nur ein Gesetzentwurf, aber die Chancen, dass dieser beschlossen wird, ist sehr hoch. Von EU-Seite wurde eine Richtlinie erlassen, dass jeder EU-Staat einheitliche Regeln machen soll. Es wird eine Neufassung des „Nachweisgesetzes“ werden. Der Entwurf ist auch sehr eindeutig und gibt schon vor, dass alles ab August 2022 kommen soll. Sinn ist, die Arbeitsverträge transparenter und verbindlicher zu machen. Wer das nicht macht, kann sogar mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro belegt werden, da dies dann eine Ordnungswidrigkeit ist.

Neu hinzu kommen folgende Pflichtangaben

  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes
    Also auch die Vergütung von Überstunden, von Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung.
  • Arbeitszeit
    Die vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und wann und wie Schichtänderungen durchgeführt werden können.
  • Wann und wie Überstunden angeordnet werden können.
  • Die genaue Dauer der Probezeit.
  • Der genaue Arbeitsort und ob/wie dieser frei wählbar ist.
  • Regelungen bei Teilzeitbeschäftigung Die genauen Stunden und wann diese abzuleisten sind.
  • Bedingungen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses Das Verfahren, wie dieses erfolgt. Fristen und Schriftformerfordernis sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
  • Vereinbarungen zum evtl. Anspruch auf Fortbildungen/Freistellung.
  • Wie der Arbeitgeber seiner Pflicht, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, nachkommt.
  • Vereinbarungen zu Entsendungen von Arbeitnehmern ins Ausland Hierbei sind ebenfalls die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich fest­zulegen, wenn der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen andauert.

Das waren die alten Regeln, die aber immer noch Bestand haben

  • Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn der Beschäftigung und Dauer bei befristeten Verträgen
  • Arbeitsort
  • Arbeitszeiten
  • wie viele Urlaubstage dem Arbeitnehmer zustehen
  • eine kurze Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit

Was passiert mit den Alt-Arbeitsverträgen?

Erst mal muss nichts sofort gemacht werden, aber bestehende Arbeitsverträge müssen Arbeitgeber auf Verlangen von Beschäftigten auch in die neue detaillierte Form bringen. Das gilt, wenn Änderungen im Arbeitsverhältnis erfolgen, die einen neuen Arbeitsvertrag erforderlich machen. Fordert ein Arbeitnehmer eine Neufassung ein, hat der Arbeitgeber dazu folgende Fristen zu beachten:

  • Er muss innerhalb von sieben Tagen für die besonders wichtigen Angaben eine schriftliche Vereinbarung vorlegen.
  • Innerhalb eines Monats muss der gesamte Arbeitsvertrag mit den restlichen Angaben überarbeitet sein.