Wie in Ausgabe 5/2022 der Zunftglocke angekündigt, informiere ich Sie über weitere Steuerentlastungen:

4. Änderung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte

Durch die Änderung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UstG werden der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 auf 9,0 Prozent angepasst (im Jahr 2022: 9,5 Prozent). Im Einzelfall ist daher zu erwägen, auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung zu verzichten, wenn erhebliche Investitionen mit hohem Vorsteuerabzug getätigt werden.

5. Die Frist für die Grundsteuererklärung ist bis ins nächste Jahr hinein verlängert worden

Der neue Termin ist jetzt Ende Januar 2023. Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen.
Dafür wurde ursprünglich eine Frist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 festgelegt.

6. Ergänzung zur Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages

Der Unterhalthöchstbetrag (§ 33 a EstG) für 2022 wird von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. So können mehr Kosten, die etwa
für die Berufsausbildung der Unterhalt für eine unterhaltsberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Zukünftige Anpassungen sollen über einen dynamischen Verweis auf die Höhe des Grundfreibetrages automatisiert werden.

7. Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gibt es einen Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern

Diese können von Rentnern dann selbst am Computer ausgefüllt, ausgedruckt und dem Finanzamt geschickt werden.

8. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die gesetzlichen Verfahren zur Bewertung von bebauten Grundstücken angepasst werden

Damit werden deutliche Werterhöhungen befürchtet, die eine Schenkung auf die nächste Generation deutlich teurer machen könnten. Das Jahressteuergesetz 2022 dazu soll kurz vor Weihnachten verabschiedet werden.

Kathrin Reichert

Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin
Hauptstraße 104
04932 Röderland OT Prösen
Telefon: 03533 488130
Internet: www.steuerberatung-elbeelster.de
www.auditor-reichert.de