Kürzlich sind zur Bewältigung der aktuellen Wirtschaftslage mehrere Gesetze entworfen und teilweise verabschiedet worden.

1. Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie

Durch den Finanzausschuss im Bundestag ist die Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG vorgeschlagen worden. Danach unterliegen Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, auch nach dem 31. Dezember 2022 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Durch das (erste) Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Umsatzsteuersatz für solche Leistungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbracht wurden, von 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt.

2. Neue Einkommensteuertarife 2023 und 2024

Zum 1. Januar 2023 ist eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro vorgesehen. Für 2024 wird eine weitere Anhebung um 300 Euro auf 10.932 Euro vorgeschlagen.

Neue Einkommensteuertarife Bisher 2023 2024
Eingangssteuersatz 10.348 bis 14.926 EUR 10.633 bis 15.786 EUR 10.933 bis 16.179 EUR
Progressionsphase 14.927 bis 58.596 EUR 15.787 bis 61.971 EUR 16.180 bis 63.514 EUR
Spitzensteuersatz (42 %) ab 58.597 EUR ab 61.972 EUR ab 63.515 EUR
„Reichensteuer“ (45 %) ab 277.826 EUR ab 277.826 EUR ab 277.826 EUR

3. Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag (§ 32 Absatz 6 EStG) soll für jeden Elternteil:

  • rückwirkend im Jahr 2022 von 2.730 Euro auf 2.810 Euro,
  • im Jahr 2023 von 2.810 Euro auf 2.880 Euro,
  • im Jahr 2024 von 2.880 Euro auf 2.994 Euro angehoben werden.

Das Kindergeld (§ 66 EStG) soll dagegen ab 2023 in einem Schritt erhöht werden:

Kindergeld Bisher ab 2023
1. und 2. Kind je 219 EUR 237 EUR
3. Kind 225 EUR 237 EUR
4. Kind und weitere 250 EUR 250 EUR

Kathrin Reichert

Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin
Hauptstraße 104
04932 Röderland OT Prösen
Telefon: 03533 488130
Internet: www.steuerberatung-elbeelster.de
www.auditor-reichert.de