Kürzlich sind zur Bewältigung der aktuellen Wirtschaftslage mehrere Gesetze entworfen und teilweise verabschiedet worden.
1. Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie
Durch den Finanzausschuss im Bundestag ist die Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG vorgeschlagen worden. Danach unterliegen Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, auch nach dem 31. Dezember 2022 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.
Durch das (erste) Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Umsatzsteuersatz für solche Leistungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbracht wurden, von 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt.
2. Neue Einkommensteuertarife 2023 und 2024
Zum 1. Januar 2023 ist eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro vorgesehen. Für 2024 wird eine weitere Anhebung um 300 Euro auf 10.932 Euro vorgeschlagen.
Neue Einkommensteuertarife | Bisher | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|
Eingangssteuersatz | 10.348 bis 14.926 EUR | 10.633 bis 15.786 EUR | 10.933 bis 16.179 EUR |
Progressionsphase | 14.927 bis 58.596 EUR | 15.787 bis 61.971 EUR | 16.180 bis 63.514 EUR |
Spitzensteuersatz (42 %) | ab 58.597 EUR | ab 61.972 EUR | ab 63.515 EUR |
„Reichensteuer“ (45 %) | ab 277.826 EUR | ab 277.826 EUR | ab 277.826 EUR |
3. Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags
Der Kinderfreibetrag (§ 32 Absatz 6 EStG) soll für jeden Elternteil:
- rückwirkend im Jahr 2022 von 2.730 Euro auf 2.810 Euro,
- im Jahr 2023 von 2.810 Euro auf 2.880 Euro,
- im Jahr 2024 von 2.880 Euro auf 2.994 Euro angehoben werden.
Das Kindergeld (§ 66 EStG) soll dagegen ab 2023 in einem Schritt erhöht werden:
Kindergeld | Bisher | ab 2023 |
---|---|---|
1. und 2. Kind je | 219 EUR | 237 EUR |
3. Kind | 225 EUR | 237 EUR |
4. Kind und weitere | 250 EUR | 250 EUR |
Kathrin Reichert
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