Da neue Jahr bringt im Bereich des Bauens und der Energie wesentliche Veränderungen, hier führt z. B. die Verbraucherzentrale aus:

Für Erdgas und Heizöl muss man 2022 tiefer in die Tasche greifen: Der CO2-Preis verteuert den Liter Heizöl ab 1. Januar um 9,5 Cent. Bei Erdgas werden 0,65 Cent Kilowattstunde (kWh) aufgeschlagen. Bei Heizöl bedeutet das knapp 1,5 Cent pro Liter, bei Erdgas ca. 0,1 Cent pro kWh mehr an CO2-Aufschlag im Vergleich zum Vorjahr.

Hintergrund

Dieser Aufschlag resultiert aus der im Januar 2021 eingeführten CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe, die jährlich angehoben wird. Der anfangs festgelegte CO2-Preis (Kohlenstoffdioxid-Abgabe) auf die Emission von Kohlendioxid in Höhe von 25 Euro pro Tonne steigt im Jahr 2022 wie angekündigt auf 30 Euro pro Tonne CO2. Die Kosten geben Mineralölkonzerne und Energieanbieter üblicherweise über den Preis an Kundinnen und Kunden weiter. Erdgas- und Heizölpreise werden teurer.

Ziel der CO2-Abgabe ist es, die klimaschädigenden Auswirkungen beim Ausstoß dieses Gases (wie die globale Erwärmung oder die Versauerung der Meere) mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern. Bemessungsgrundlage der Kohlenstoffdioxid-Abgabe sind die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehen.Die Nutzung klimafreundlicher Alternativen und Energiesparen sollen über den CO2-Preis zunehmend angeregt werden, beispielsweise durch Wärmepumpen zum Heizen oder Dämmung der Gebäudehülle, aber auch Elektro­autos im Straßenverkehr.

Fördermittel

Im Bereich der Heizungsmodernisierung und des Neubaus können verschiedene Fördermittel abgerufen werden. Hier gibt es eine vielzahl von Möglichkeiten über die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) und das Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit einem zugelassenen Unternehmen für die Fördermittelberatung lassen sich hier die verschiedensten Förderungen für Neubau und Sanierung abstimmen. Gleichzeitig wird geprüft, ob Landesmittel zum Einsatz kommen können. Folgende Bereiche sollen hier explizit genannt werden:

  • Neubau eines KfW-Effizienzhauses oder einer vergleichbaren Wohnung
  • Kauf eines KfW-Energiehauses oder einer vergleichbaren Wohnung
  • Baumaßnahmen, die für eine bessere Energieeffizienz sorgen
  • Einbau von Anlagen, bei denen erneuerbare Energien für die Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden (Sanierung und Tausch von Heizungsanlagen)

Gleichzeitig prüfen entsprechend zugelassene Unternehmen, ob die Forderungen für des Ge­bäude­energiegesetz (GEG) eingehalten werden,
es empfiehlt sich, zur Begleitung die geförderte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Hier wird neben der Fördermittelbegleitung auch die Technische Umsetzung mit überwacht.

Anfragen und Beratungen

Im Bereich der Innung hat sich die Firma RED Energiedienst GmbH & Co. KG auf diese Be­ratung spezialisiert. Hier können entsprechende Anfragen und Beratungen in Anspruch genommen werden, Fachbetriebe werden von der Planung bis zur Fördermittel­auszahlung bei den Kunden unterstützt und begleitet. Die entsprechenden Anträge und Formulare werden durch die Firma RED erstellt und bearbeitet, in Zusammenarbeit mit der Fachfirma entsteht am Ende auch die erforderliche Unternehmerbescheinigung.

Dipl. Ing. (FH) Matthias Kirsten, Stellvertretender Obermeister der Innung Sanitär Heizung Klima, Riesa-Meißen-Großenhain