
Liebe Handwerkskolleginnen und Handwerkskollegen,
wir im Handwerk haben eines gemeinsam: Wir wollen arbeiten, nicht verwalten. Doch seit Jahren wächst uns die Bürokratie schneller über den Kopf als jeder Hefeteig. Viele von Ihnen sagen mir inzwischen offen: „Peter, wir arbeiten mehr am Schreibtisch als in der Backstube.“ Und ganz ehrlich – ich kann es gut verstehen.
Nun legt der Freistaat mit dem Ersten Sächsischen Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung einen Entwurf vor, der verspricht, genau das zu ändern. Versprechen haben wir allerdings schon viele gehört. Deshalb sage ich es klar: Wir begrüßen die Richtung, aber wir bleiben skeptisch, sehr skeptisch.
Ein Beispiel aus dem Bäckerhandwerk zeigt, warum: Unsere Bäckereien müssen für jede Filiale seitenweise Dokumentationen zu Lieferketten, Hygieneabläufen und Personalzeiten führen – selbst für Routinen, die seit Jahrzehnten funktionieren. Wenn diese Pflichten nun wirklich vereinfacht werden, wäre das eine echte Entlastung. Aber wir alle wissen: Zwischen „soll entfallen“ und „ist wirklich weg“ liegen oft neue Formulare, neue Auslegungshinweise und neue digitale Portale, die am Ende doch wieder Zeit fressen.
Auch andere Betriebe hoffen – vorsichtig. Ein Metallbauer aus Meißen etwa wünscht sich, dass Förderanträge künftig tatsächlich digital funktionieren, ohne dass man am Ende doch wieder mit einem Ordner unterm Arm im Amt steht. Das wäre ein Fortschritt. Aber wir haben gelernt, erst zu glauben, was wir selbst erlebt haben.
Denn ich glaube, dass es manchmal besser wäre, sich auf wenige, aber wirklich wirksame Entlastungen zu konzentrieren – statt eines ganzen Pakets an Maßnahmen zu schnüren, von dem am Ende nur die Hälfte umgesetzt wird. Das Handwerk braucht keine 30 kleinen Stellschrauben, sondern drei große, die tatsächlich gedreht werden. Entscheidend ist nicht die Zahl der Maßnahmen, sondern ob sie im Alltag der Betriebe ankommen.
Wie geht es weiter? Der Entwurf ist beschlossen. Jetzt folgen Anhörungen, Beteiligung und die Beratungen im Landtag. Die Verabschiedung wird für Herbst oder Winter 2026 erwartet. Die ersten Änderungen sollen Anfang 2027 greifen, weitere im Mai und Juli. Klingt gut – aber wir werden genau hinschauen, ob die Umsetzung hält, was der Entwurf verspricht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bleiben dran. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Gesetz nicht nur ein schöner Titel im Gesetzblatt wird, sondern tatsächlich Entlastung bringt. Das Handwerk hat lange genug gewartet. Jetzt muss geliefert werden.
Euer Kreishandwerksmeister
Peter Liebe