Friseurinnung Meißen – Neue Meisterprüfungsverordnung zum 1. März 2027

Die neue Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Friseurhandwerk wurde am 12. August 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. März 2027 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung vom 19. April 2001 außer Kraft.

Für bereits laufende Prüfungsverfahren gibt es eine Übergangsregelung: Prüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 28. Februar 2027 begonnen wurden, werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 31. August 2027, können auf Verlangen des Prüflings ebenfalls noch die bis zum 28. Februar 2027 geltenden Vorschriften angewendet werden. Ab dem 1. September 2027 ist grundsätzlich nur noch eine Prüfung nach der neuen Verordnung möglich.

Die novellierte Meisterprüfungsverordnung enthält einige Neuerungen. Neben der Ausweitung des fachlichen Anspruches und der Integration digitaler Technologien stehen Kundenorientierung und die Stärkung der unternehmerischen Kompetenzen im Fokus. Zu den genauen Inhalten der Teile I und II können Sie sich bitte direkt über das Bundesgesetzblatt informieren.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks hat gemeinsam mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) einen Rahmenlehrplan zur Meistervorbereitung in den Teilen I und II im Friseurhandwerk erarbeitet. Dieser sichert eine bundesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Meisterprüfungsverordnung. Der Rahmenlehrplan wird in Kürze zur Verfügung stehen.

Um die Meisterprüfungsausschüsse frühzeitig auf die Änderungen vorzubereiten, bietet der ZV bundesweit Informations­termine an:

  • 09.11.2026 – Berlin,
  • 16.11.2026 – Köln,
  • 07.12.2026 – Stuttgart.

Das Anmeldeformular dazu finden Sie hier.

(Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks)