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Bäckermeister
Peter Liebe
Kreishandwerksmeister

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Dipl.-Ing.
Thomas Möbius
stellvertretender Kreishandwerksmeister

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Dachdeckermeister
Roberto Heilscher
stellvertretender Kreishandwerksmeister

Robert Mühlberg

Tischlermeister
Robert Mühlberg
KHS Vorstandsmitglied

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Malermeister
Mario Scholz
KHS Vorstandsmitglied

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Betriebswirt (HWK)
Jens-Torsten Jacob
Geschäftsführer

Aufgaben der Kreishandwerkerschaft Meißen

Nach dem „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“, § 87, hat eine Kreishandwerkerschaft folgende Aufgaben:

  • Die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen.
  • Die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
  • Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen.
  • Die Behörden bei den das selbstständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen.
  • Die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen.
  • Die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.