Mit dem Ziel der Sicherung der Einnahmen für Kommunen und in Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wird in 2022 durch die Finanzverwaltung eine Neubewertung des Grundvermögens in Gang gesetzt.
Dazu muss ein jeder Grundstückseigentümer auf den 1. Januar 2022 eine Bewertung seines Grundvermögens durchführen. Das betrifft Eigentümer von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken, Erbbaurechten, Wohnungseigentum, Geschäftsgrundstücken sowie Land- und Forstwirtschaftlichen Grundstücken.
Die Erklärung soll elektronisch in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 über das Programm Elster an Ihr Finanzamt abgegeben werden. Die nötigen Informationen werden Ihnen demnächst von der Finanzverwaltung zugehen und öffentlich bekannt gemacht. Erklärungsvordrucke sind im Bundessteuerblatt 2021 veröffentlicht.
Ab 2025 sind dann neue Grundsteuerbescheide der Kommunen geplant.
Es empfiehlt sich für die Steuerpflichtigen, bereits jetzt mit den Vorbereitungsarbeiten zu beginnen, da das Bewertungsverfahren relativ vielschichtig ist. Aktuelle Grundbuchauszüge und Unterlagen zur Flächenberechnung der Grundstücke und Gebäude sollten bereitgehalten werden. Unsere Kanzlei beginnt bereits jetzt mit der Vorbereitung und Ermittlung, da der Erklärungszeitraum mit vier Monaten recht knapp bemessen ist.
Kathrin Reichert
Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin
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