Foto: VR Bank
Seit dem 9. Oktober 2025 gelten neue EU-Vorgaben für den Zahlungsverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mit weitreichenden Folgen für Unternehmen. Die verpflichtende Empfängerüberprüfung so-wie die flächendeckende Einführung von Echtzeitüberweisungen bringen nicht nur technische Neuerungen, sondern verändern auch die betriebliche Praxis im Zahlungsverkehr. Was bedeutet das konkret für Firmen? Welche Herausforderungen entstehen und wie können Unternehmen sich jetzt richtig aufstellen? Jens-Torsten Jacob, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Region Meißen, sprach da-rüber mit Marco Hemmerling, Bereichsleiter Firmenkunden der Volksbank Raiffeisenbank Meißen Großenhain eG. Im gemeinsamen Dialog ging es um Chancen, Risiken und die nötigen Schritte zur Vorbereitung.
Jens-Torsten Jacob: Herr Hemmerling, die neuen Regelungen sind nun in Kraft. Viele Unternehmen haben sich bereits darauf eingestellt, andere wissen vielleicht noch gar nicht, was genau sich geändert hat und welche Konsequenzen das für sie haben kann. Können Sie uns einen Überblick geben?
Marco Hemmerling: Die wohl spürbarste Veränderung ist die Einführung der verpflichtenden Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ sorgt dafür, dass der eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Namen zur IBAN abgeglichen wird. Damit sollen insbesondere Fehlüberweisungen und Betrugsversuche verhindert werden.
Jens-Torsten Jacob: Inwieweit sind diese gesetzlichen Änderungen nun von Bedeutung für unsere Betriebe?
Marco Hemmerling: Unternehmen, die ih-re Prozesse nicht anpassen, laufen Gefahr, dass Zahlungen nicht korrekt ausgeführt oder empfangen werden. Ein häufiger Fehler ist etwa die Verwendung eines abweichen-den Firmennamens durch den Zahler. Wird zum Beispiel statt „Autohaus Muster GmbH“ nur „Autohaus“ angegeben, kann die Empfängerüberprüfung fehlschlagen, mit Folgen wie offenen Rechnungen, Mahnläufen oder gestörten Geschäftsbeziehungen.
Jens-Torsten Jacob: Die neuen Regelungen sind also keineswegs nur ein technisches Detail im Zahlungsverkehr.
Marco Hemmerling: Ganz im Gegenteil. Sie betreffen unmittelbar die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Besonders bei Einzeltransaktionen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend. Bei Sammelüberweisungen mit mehreren Positionen können Unternehmen entscheiden, ob sie die Prüfung aktiv nutzen möchten (Opt-In) oder nicht (Opt-Out).
Jens-Torsten Jacob: Wenn wir beim Bei-spiel eines regionalen Autohändlers bleiben, welche Chancen können sich für ihn mit den Neuerungen ergeben?
Marco Hemmerling: Durch die Echtzeitüberweisung kann er Zahlungen rund um die Uhr tätigen und empfangen. Bei einem Autoverkauf erhält der Händler sofort das Geld und kann es direkt weiterverwenden. Auch für den Käufer wird es unkomplizierter, denn er muss kein Bargeld mehr beschaffen. Insgesamt bietet die Echtzeitüberweisung Betrieben mit hohem Zahlungsvolumen eine moderne, sichere und wirtschaftlich sinnvolle Alternative zur klassischen Zahlungsabwicklung.
Jens-Torsten Jacob: Was passiert nun, wenn ein Zahler sich bei der Eingabe des Namens vertippt, wird die Überweisung automatisch gestoppt?
Marco Hemmerling: Die Empfängerüberprüfung können Sie sich wie eine Ampel vorstellen: Bei vollständiger Übereinstimmung gibt es ein „Match“ (grün). Kleinere Abweichungen durch einen Tippfehler führen zu einem „Close Match“ (gelb), bei dem ein Namensvorschlag angezeigt wird. Bei größeren Ab-weichungen erfolgt ein „No Match“ (rot) und die Zahlung wird nicht automatisch ausgeführt. Autorisiert der Zahler die Überweisung trotzdem, trägt er das Risiko.
Jens-Torsten Jacob: Was können Unter-nehmen also tun, um mögliche Probleme im Zahlungsverkehr zu vermeiden?
Marco Hemmerling: Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Kunden den korrekten Firmennamen verwenden, so wie er im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register eingetragen ist. Dieser Name ist bei der Bank als Kontoinhaber hinterlegt und wird für die Empfängerüberprüfung herangezogen. Wir empfehlen, Kunden aktiv über den korrekten Firmennamen zu informieren, etwa durch einen Hinweis auf der Rechnung oder ein Rundschreiben.
Jens-Torsten Jacob: Herr Hemmerling, vielen Dank für das informative Gespräch. Gibt es noch etwas, das Sie unseren Leserinnen und Lesern mit auf den Weg geben möchten zu den gesetzlichen Änderungen?
Marco Hemmerling: Ich danke Ihnen ebenfalls für die Gelegenheit, dieses wichtige Thema zu erläutern. Mein Appell an alle Unternehmen lautet: Nehmen Sie die neuen Regelungen ernst und nutzen Sie die Chance, Ihre Zahlungsprozesse zukunftssicher aufzustellen. Die Kombination aus Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung bietet nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch echte betriebliche Vorteile, vorausgesetzt man handelt rechtzeitig und informiert alle Beteiligten klar und verständlich. Dabei stehen wir unseren Firmenkunden gerne beratend zur Seite.