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15. Jahrhundert
Entstehung der Zunft
Während man davon ausgehen kann, dass das Meißner Bäckerhandwerk viel älter als 500 Jahre ist, wurde eine Organisationsform der Bäcker, die damalige Zunft, im Jahre 1500 erstmals in einer Beschwerdeschrift der Meißner Handwerker an den Kurfürsten erwähnt. Dies war der Grund 1500 als Gründungsjahr der Meißner Bäckerzunft, später Innung anzunehmen.
1525 bekamen die Meißner Bäcker eine neue Zunftordnung, welche im Wesentlichen den Artikeln von 1500 entsprochen haben dürften.
Im weiteren Verlauf der Zunftentwicklung bildeten sich im Jahre 1554 sogenannte Gesellenverbände mit eigenen Gesetzen und Gesellenordnungen.
Die Meisterzunftartikel wurden 1591 erneuert. Auf Grund der strengen Zunftartikel blieb die Zahl der Meister begrenzt und es wurde strenge Ordnung gehalten.
Wer nicht 2 Jahre gelernt hatte und zwei Jahre gewandert war durfte nicht als Geselle in Arbeit treten. Welcher Geselle nicht mindestens 1 Jahr bei einem Meister gearbeitet hatte, durfte sich nicht um das Meisterrecht bewerben. Die Meisterprüfung bestand darin, je drei Scheffel Weizen und Roggen zu mahlen und einen sogenannten Schuß daraus zu backen. Die Wahl des Ofens stand ihm dabei frei.
Die gleichen Interessen und eine Reihe zu lösender Probleme in allen Handwerkszweigen führten in unseren Breiten zu ersten Zünften bzw. Gilden und im weiteren Verlauf zu Innungen und damit zu ersten handwerklichen Organisationen. Die Zunft wurde von einem Obermeister geführt, der zumeist von einem oder mehreren Stellvertretern, einem Sekretär, Kassierer und Schriftführer unterstützt wurde. -
17. Jahrhundert
Die Meißner Bäckerzunft
Zwischen 1646 und 1699 schwankte die Zahl der Bäckermeister zwischen 12 und 20. Der Existenzkampf war hart und sie mussten sich innerhalb der Zunft immer wieder durchsetzen. So wurde das Reihumbacken eingeführt. Das heißt, das wöchentlich unterschiedliche Meister backen durften, während die anderen pausieren mussten. 1647 wurden dazu neue Satzungen festgelegt. Um 1765 wurden in Sachsen Verordnungen erlassen, auf deren Grundlage auch in Meißen im Jahre 1780 eine Reform der Zunftordnung erfolgte. Doch die veralteten Zunftordnungen und die vielfältigen Steuern und Abgaben hatten zu dieser Zeit dem Handwerk den sogenannten "Goldenen Boden" weitestgehend entzogen.
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1820
Die Meißner Bäckerzunft hatte zu erbringen
- 1100 General- und Landesakzium
- 190 Taler Mahlgroschen und Steuercolleg
- 104 Taler einen hocherlauchten Rate zur Erhaltung der Laternen
- 346 Taler neue Kriegsanlage aus dem Jahre 1820
- 43 Taler alte Kriegsanlage aus dem 7. Jährigen Krieg
- 36 Taler für den Rechenführer
- 1819 Taler insgesamt für 20 Bäckerein
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1882
Mitglied des SAXONIA-Verbandes
1882 wurde die Meißner Innung Mitglied des inzwischen gegründeten SAXONIA-Verbandes sächsischer Innungen. 1889 erfolgte auf Beschluss der Landesversammlungen die Umwandlung der bisherigen freien Innungen zu Zwangsinnungen.
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1900
400-jähriges Bestehen
1900 feierte die Innung ihr 400 jähriges Bestehen.
Obermeister Richard Lyon stand 161 Mitgliedsbetrieben vor, welche 128 Gesellen und 63 Lehrlinge beschäftigten. Sein Nachfolger Moritz Dietze und andere sozial bewusste Kollegen bauten eine Krankenkasse, Sterbekasse und eine Buchstelle für Steuerfragen auf. Dies war der Grundstein für die Entwicklung der Pensions- und Innungskrankenkasse. -
1912
Gründung der Einkaufsgenossenschaft
Im Jahre 1912 wurde in Meißen von 12 Kollegen eine Einkaufsgenossenschaft gegründet.
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20.April 1934
Fusionierung zu Großinnungen
1933 nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurde auch das Innungsgefüge total geändert. Unsere Innung wurde auf den gesamten Bereich der Amtshauptmannschaft ausgedehnt. Tag des Zusammenschlusses war der 20.Apri1 1934. Die bis dahin eigenständigen 127 kleinen Innungen wurden zu 28 Großinnungen fusioniert. Die Zwangsinnung wurde aufgehoben.
Zur Meißner Innung kamen die Innungen von Lommatzsch (nachweisbar seit 1641 ), Nossen (seit 1549), Wilsdruff (seit 1599), und Siebenlehn (seit 1564) sowie die noch jungen Innungen von Weinböhla und Coswig. Der seit 1914 amtierende und allseits geschätzte Obermeister Moritz Dietze wurde abgelöst und durch Obermeister Otto Schulze ersetzt. Erstmalig in der Geschichte unserer Innung entschied nicht fachliches Können und Wissen, sondern die Parteizugehörigkeit über die Zusammensetzung des Innungsvorstandes. -
1945
Verbot von Innungen
Nach Kriegsende erfolgte durch die sowjetische Besatzungsmacht das Verbot aller Innungen und ihrer Organe. Ihre Immobilien wurden in das Eigentum der Handwerkskammer überführt. Aus den Innungen wurden Berufsgruppen.
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1950
Gesetz zur Förderung des Handwerks
Im Jahre 1950 trat das Gesetz zur Förderung des Handwerks in Kraft, in dessen Folge die Genossenschaft neu geordnet wurde. Durch die Kontrolle des FDGB war sie in der Selbstbestimmung eingeschränkt.
Die privaten Backbetriebe litten unter den schlechten Tarifbedingungen, Rohstoffmangel, Versorgungsengpässen und Personalmangel durch Abwerbungen in die besser bezahlte Industrie. Es fehlte an neuen technischen Geräten und modernen Backöfen. Wirkliche Reformen unterblieben und den administrativen Maßnahmen war kein Erfolg beschieden. -
1989
Neuaufbau der Innungen
Mit der friedlichen Revolution im Jahre 1989 und der Grenzöffnung begann auch für das Bäckerhandwerk ein neuer Abschnitt. Die Innungen als selbständige Organe des Handwerks wurden wieder aufgebaut.
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24. April 1990
Gründungsfeier des Landesinnungsverbandes des Sächsischen Bäckerhandwerkes SAXONIA
Am 24. April 1990 fand in Dresden die Gründungsfeier des Landesinnungsverbandes des Sächsischen Bäckerhandwerkes SAXONIA statt. Meißner Bäcker und Konditoren sind Mitbegründer und Miteigentümer des neuen Einkaufs- und Lieferbetriebes "BÄKO-Meißen" des Bäcker- Konditoren- und Müllerhandwerks (Bestätigung der Statuten am 19. Juli 1990).
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22. September 1991
Wiedergründung der Meißner Bäckerinnung
Am 22. September 1991 erfolgte die Wiedergründung der Meißner Bäckerinnung. Ihr gehören zur Zeit 48 Backbetriebe an.